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WissenPrüfung

Wie oft muss PSAgA geprüft werden?

PSAgA muss entsprechend den Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle zwölf Monate, durch eine sachkundige Person geprüft werden.

Warum das Prüfintervall nicht nur ein Kalendereintrag ist

Beanspruchung, Umgebungsbedingungen, Nutzung und Herstellerangaben können Einfluss auf die Beurteilung und Organisation von Prüfungen haben. Deshalb muss der konkrete Bestand betrachtet werden.

Sichtkontrolle und sachkundige Prüfung sind nicht dasselbe

Die Kontrolle vor der Benutzung bleibt wichtig, ersetzt aber nicht die regelmäßige sachkundige Prüfung. Unternehmen sollten beide Ebenen organisatorisch klar voneinander trennen.

Originalquellen

Zum Regelwerk

DGUV Regel 112-198 DGUV Grundsatz 312-906

Hinweis: Dieser Beitrag dient der fachlichen Orientierung. Maßgeblich bleiben die jeweils aktuellen Regelwerke, Herstellerinformationen, die Gefährdungsbeurteilung und die konkrete betriebliche Situation.