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WissenUnterweisung

Wer darf PSAgA unterweisen?

Unterweisungen mit praktischen PSAgA-Übungen stellen besondere Anforderungen an die ausbildende Person. Der DGUV Grundsatz 312-001 beschreibt dafür fachliche, praktische und persönliche Voraussetzungen.

Warum besondere Anforderungen gelten

Praktische Übungen mit PSAgA und Rettungsausrüstung können selbst mit erheblichen Gefährdungen verbunden sein. Deshalb reichen allgemeine Präsentations- oder Unterweisungserfahrung allein nicht aus.

Interne oder externe Ausbildende

Geeignete Unterweisungen können durch entsprechend befähigte Personen im eigenen Unternehmen oder durch externe Ausbildende durchgeführt werden. Entscheidend ist die Eignung für die konkrete Ausrüstung und die praktische Übungssituation.

Originalquellen

Zum Regelwerk

DGUV Grundsatz 312-001

Hinweis: Dieser Beitrag dient der fachlichen Orientierung. Maßgeblich bleiben die jeweils aktuellen Regelwerke, Herstellerinformationen, die Gefährdungsbeurteilung und die konkrete betriebliche Situation.