Warum besondere Anforderungen gelten
Praktische Übungen mit PSAgA und Rettungsausrüstung können selbst mit erheblichen Gefährdungen verbunden sein. Deshalb reichen allgemeine Präsentations- oder Unterweisungserfahrung allein nicht aus.
Interne oder externe Ausbildende
Geeignete Unterweisungen können durch entsprechend befähigte Personen im eigenen Unternehmen oder durch externe Ausbildende durchgeführt werden. Entscheidend ist die Eignung für die konkrete Ausrüstung und die praktische Übungssituation.
Zum Regelwerk
DGUV Grundsatz 312-001Hinweis: Dieser Beitrag dient der fachlichen Orientierung. Maßgeblich bleiben die jeweils aktuellen Regelwerke, Herstellerinformationen, die Gefährdungsbeurteilung und die konkrete betriebliche Situation.
